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Unternehmerwissen

September 23, 2021Keine KommentareReinhard Nocke
Wer muss wann Insolvenz anmelden?
Nur Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften besteht keine Verpflichtung einen Insolvenzantrag zu stellen. Sie haften ohnehin mit ihrem privaten Vermögen. Dennoch haben auch sie das Recht, Insolvenz zu beantragen, wollen sie jemals schuldenfrei sein.
Welche Insolvenzgründe gibt es?
  • Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit
Was bedeutet Zahlungsunfähigkeit?
Als Zahlungsunfähig gilt derjenige, der nicht mehr in der Lage ist, innerhalb von 3 Wochen mindestens 90% seiner Schulden zu bezahlen.
Wie ermittelt man seine Zahlungsfähigkeit ermitteln?
Die Zahlungsfähigkeit zu ermitteln ist nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint, da neben den vorhandenen liquiden Mitteln auch Kreditlinien, sofort veräußerbare Wertpapiere und fällige Verbindlichkeiten zu berücksichtigen sind. Am einfachsten und schnellsten lässt sich die Zahlungsfähigkeit mit einem automatisierten Exceltool ermitteln, welches alle Kriterien berücksichtigt.
Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit
Drohend zahlungsunfähig ist, wer noch zahlungsfähig ist, die Zahlungsunfähigkeit jedoch in naher Zukunft erkennbar ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn in absehbarer Zeit ein Kredit fällig wird und es zum jetzigen Zeitpunkt bereits erkennbar ist, dass die Rückzahlung nicht geleistet werden kann. Es besteht keine Verpflichtung zur Abgabe eines Insolvenzantrages, eine freiwillige Anmeldung ist jedoch erwünscht. Sie kann mit Vergünstigungen hinsichtlich einer Sanierung honoriert werden.
Was bedeutet Überschuldung
Überschuldet ist man dann, wenn die Schulden größer sind als das Vermögen. Damit wird das Eigenkapital negativ. Auch wenn die Überschuldung nicht die Brisanz wie die Zahlungsunfähigkeit hat, ist es dennoch ein Insolvenzgrund. Umgehen lässt sich das durch ein Gutachten eines Experten (Unternehmensberater, Steuerberater etc.), welches bestätigt, dass die Firma berechtigte Aussichten hat, die nächsten 365 Tage am Markt zu bestehen. Gewarnt wird vor Gefälligkeitsgutachten. Der Berater haftet mit.
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