Hat Ihnen Ihr Steuerberater schon mal gesagt,
dass Ihr Finanzamt Sie bei der Anschaffung Ihrer Firmenfahrzeuge unterstützt?
Wussten Sie, dass Sie die Anschaffung eines Firmenfahrzeuges zweimal von der Steuer absetzen können?
Wer für seine GmbH ein neues Firmenfahrzeug kaufen möchte, kann schon vor der Anschaffung viel Steuern sparen.
Und so funktioniert es:
Die XY-GmbH plant die Anschaffung eines Firmenfahrzeuges. Um die steuerlichen Vorteile geltend zu machen, ist eine zweite steuerliche Identität erforderlich. Dazu gründet man ein zusätzliches Einzelunternehmen. Der Betriebszweck könnte zum Beispiel die „Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern“ sein. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Beherrschungs- und Personenidentität vorliegt. Das ist nicht der Fall, wenn an der GmbH mehr als ein Gesellschafter beteiligt ist.
Das Einzelunternehmen kauft das Fahrzeug zu einem Nettopreis von beispielsweise 100.000 € netto zuzüglich 19.000 € Umsatzsteuer und verkauft das Fahrzeug sofort an die XY-GmbH zu einem Nettopreis von 120.000 € zuzüglich 22.800 € Mehrwertsteuer weiter.
In beiden Unternehmen entsteht ein Erstattungsanspruch hinsichtlich der Mehrwertsteuer.
Die GmbH hat einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40% für das Fahrzeug in Anspruch genommen, sowie die geltende Sonderabschreibung von 20% bei Anschaffung. Das sind in Summe 60% der Anschaffungskosten und somit 72.000 €. Bei einer Steuerbelastung von 30% ergibt das eine Steuererstattung von 21.300 €.
Aus Vereinfachungsgründen gehen wir davon aus, dass das Einzelunternehmen keine weiteren Umsätze erwirtschaftet. Da der Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wird, ergibt sich am Jahresende ein Verlust von 100.000 €, weil das Fahrzeug noch nicht bezahlt wurde. Bei einem angenommenen Steuersatz von 40% sind das 40.000 € Steuererstattung.
In Summe ergibt das eine Steuererstattung von 103.400 € bei einem Kauf eines Firmenwagens von netto 100.000 €.
So geht Steuergestaltung!
Das komplette Beispiel
Dieses Beispiel beinhaltet längst nicht alle Möglichkeiten steuerlicher Gestaltung, denn auch bei Bezahlung des Fahrzeuges an das Einzelunternehmen können Sie Steuern sparen. Wird das Fahrzeug durch den Geschäftsführer genutzt, kann durch eine entsprechende Gestaltung des Arbeitsvertrages auf das Führen eines Fahrtenbuches verzichtet werden.