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Sanierung und Restrukturierung

Gute Fachleute, schlechte Kaufleute,
…so wird in Fachkreisen der Zustand in kleinen und mittleren Unternehmen beschrieben.
Das führt regelmäßig dazu, dass diese Unternehmen fast immer zerschlagen und abgewickelt werden, wenn sie insolvent sind. Das liegt weniger an den Insolvenzverwaltern, sondern mehr an den Unternehmern selbst. Sie erkennen Krisen nicht oder zu viel spät.
Viele von ihnen könnten gerettet und saniert werden, wenn sie sich rechtzeitig um Hilfe bemühen würden. Eine Sanierung vor der Insolvenz ist immer die bessere Alternative. Aber auch in einer Insolvenz ist eine Sanierung möglich, wenn die Voraussetzungen stimmen. 

Rufen Sie mich an 03375 520 95 00

Sanierung vor der Insolvenz

Im Idealfall erkennt der Unternehmer die Krisensituation rechtzeitig und reagiert darauf. Er wird die Ursachen analysieren und abstellen. Verfügt er über ausreichend kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Sachverstand, kann er dies allein tun. Fehlt ihm diese Kompetenz, muss er sich diesen Sachverstand zukaufen, wenn er überleben will.
Je eher der Unternehmer die Krise erkennt und akzeptiert, umso besser sind die Aussichten auf eine erfolgreiche Sanierung und das ohne Insolvenz. Zu den außergerichtlichen Sanierungsmaßnahmen gehören zum Beispiel:
– Erstellen eines Sanierungskonzeptes
– Feststellen der Zahlungsfähigkeit
– Verhandeln mit den Gläubigern
– Schuldenregulierung
– Suche nach geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten und
– vieles andere mehr

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Sanierung in der Insolvenz

Grundsätzlich ist eine Sanierung auch in der Insolvenz möglich, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Dazu gehört unter anderem, dass die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist, das Unternehmen im Kern gesund und überlebensfähig ist, und die Gläubiger mit einer Sanierung in der Insolvenz einverstanden sind. Gibt es keine stichhaltigen Gründe, die gegen den Erfolg einer derartigen Sanierung sprechen, wird das zuständige Insolvenzgericht einem derartigen Antrag entsprechen.
Seit 2012 gibt es neue Sanierungsinstrumente, die gerade von kleinen und mittleren Unternehmen noch zu wenig genutzt werden. Dazu gehören unter anderem:
  • die Eigenverwaltung
  • das Schutzschirmverfahren
  • der Insolvenzplan
Bei einer Eigenverwaltung wird der Betrieb unter Aufsicht eines Sachwalters in Eigenregie saniert und entschuldet.
In einem Schutzschirmverfahren erhalten die betroffenen Unternehmen für einen Zeitraum von 3 Monaten den Gläubigerschutz des Amtsgerichtes und müssen in diesem Zeitraum ihre Schuldenproblematik mit den Gläubigern geregelt haben.
Ein Insolvenzplan ist eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern unter gerichtlicher Aufsicht, bei dem alle Gläubiger einem Plan, wie sich Schuldner und Gläubiger einigen wollen, zustimmen müssen.

Es darf jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass eine Sanierung immer mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden ist!

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