Sanierung und Restrukturierung
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Sanierung vor der Insolvenz
Im Idealfall erkennt der Unternehmer die Krisensituation rechtzeitig und reagiert darauf. Er wird die Ursachen analysieren und abstellen. Verfügt er über ausreichend kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Sachverstand, kann er dies allein tun. Fehlt ihm diese Kompetenz, muss er sich diesen Sachverstand zukaufen, wenn er überleben will.
Je eher der Unternehmer die Krise erkennt und akzeptiert, umso besser sind die Aussichten auf eine erfolgreiche Sanierung und das ohne Insolvenz. Zu den außergerichtlichen Sanierungsmaßnahmen gehören zum Beispiel:
– Erstellen eines Sanierungskonzeptes
– Feststellen der Zahlungsfähigkeit
– Verhandeln mit den Gläubigern
– Schuldenregulierung
– Suche nach geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten und
– vieles andere mehr
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Sanierung in der Insolvenz
Grundsätzlich ist eine Sanierung auch in der Insolvenz möglich, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Dazu gehört unter anderem, dass die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist, das Unternehmen im Kern gesund und überlebensfähig ist, und die Gläubiger mit einer Sanierung in der Insolvenz einverstanden sind. Gibt es keine stichhaltigen Gründe, die gegen den Erfolg einer derartigen Sanierung sprechen, wird das zuständige Insolvenzgericht einem derartigen Antrag entsprechen.
Seit 2012 gibt es neue Sanierungsinstrumente, die gerade von kleinen und mittleren Unternehmen noch zu wenig genutzt werden. Dazu gehören unter anderem:
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die Eigenverwaltung
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das Schutzschirmverfahren
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der Insolvenzplan