Der Großteil Steueraufkommens wird durch Angestellte und Selbständige aufgebracht, während der Anteil aller Aktiengesellschaften und GmbH’s in Deutschland äußerst gering ist.
Die Masse der Bevölkerung finanziert also das öffentliche Gemeinwesen. Dazu zählen auch Freiberufler, Selbständige und Inhaber von Personengesellschaften. Sie unterliegen der Einkommensteuer, und hier liegt der Spitzensteuersatz bei 42% bzw. 45% zuzüglich Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Diese Klientel hat kaum Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu minimieren. Wer das ändern möchte, muss eine andere Rechtsform oder eine Kombination aus mehreren Rechtsformen wählen.
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