Viele Unternehmer und Selbständige berechnen ihren Kunden die Arbeitsleistung auf Stundebasis. Aber wieviel ist eine Arbeitsstunde wert? Wieviel muss dem Kunden dafür in Rechnung gestellt werden?
Grundsätzlich gilt, dass alle Kosten, zuzüglich eines angemessenen Gewinns erwirtschaftet werden müssen. Dazu gehören auch die kalkulatorischen Kosten, wie beispielsweise der Unternehmerlohn, sowie ein kalkulierter Gewinn.
Wird das nicht beachtet, gelangt man schnell zu der Einschätzung:
Und so geht’s

Was sind kalkulatorische Kosten?
Kalkulatorische Kosten sind solchen Kosten, die nicht als betriebliche Aufwendungen gelten und somit steuerlich nicht absetzbar sind. Sie erscheinen nicht in der Finanzbuchhaltung. Neben vielen anderen Kostenarten ist der Unternehmerlohn bei Einzelunternehmern und bei Personengesellschaften eine der wichtigsten kalkulatorischen Kosten. Die Nichtberücksichtigung dieser Position in der Auftragskalkulation führt zu nicht auskömmliche Stundenverrechnungssätzen und ist eine der Hauptursachen dafür, dass sich Selbständigkeit nicht lohnt.