Die Rechtsform ist ein gesetzlich vorgeschriebener rechtlicher Rahmen für Unternehmen, die am allgemeinen Wirtschaftsleben teilnehmen. Darin sind wichtige Strukturmerkmale, wie zum Beispiel die Kapitalpflicht oder auch die Haftung festgelegt. Die richtige Rechtsform gibt es nicht, sie ist immer abhängig von den persönlichen Lebensumständen und Zielen der Gründer.
Aus steuerlichen Gründen sind jedoch Selbständige mit und ohne Gewerbe, sowie Inhaber von Personengesellschaften, wie zum Beispiel einer GbR oder einer OHG benachteiligt, da sie zu der großen Gruppe der Verbraucher gerechnet werden, die den größten Teil des Steueraufkommens trägt. Die Grundlage der Besteuerung dieser Klientel ist die Einkommensteuertabelle und die lässt kaum steuerlichen Gestaltungsspielraum zu.
Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt, sind steuerlich gesehen wesentlich vorteilhafter. Hier obliegt es dem Unternehmer selbst, seinen steuerlichen Gewinn zu berechnen und damit seine Steuerlast zu beeinflussen. Ausgaben können so gestaltet werden, dass sie nicht als Konsum deklariert werden müssen, sondern als betriebliche, steuermindernde Investitionen gelten. Es ist auch möglich, sinnvolle Kombinationen aus Personen- und Kapitalgesellschaft zu bilden und somit Einfluss auf die Höhe der Steuerlast zu nehmen.
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