Hat Ihnen Ihr Steuerberater schon mal gesagt,
Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?
Der Investitionsabzugsbetrag ist der Betrag, um den ein Unternehmer seinen steuerpflichtigen Gewinn bereits im Jahr der Planung kürzen kann, wenn er beabsichtigt, innerhalb von 3 Jahren eine Investition in bewegliche Wirtschaftsgüter zu tätigen. Dieser Betrag beträgt 40% der gesamten Investitionskosten.
Beispiel:
Bereits bei der Planung einer Photovoltaikanlage im Wert von 500.000 € reduziert ein Unternehmen durch den Investitionsabzugsbetrag seine Steuerlast von 90.000 € auf 30.000 €. Die dadurch gewonnene Liquidität ermöglicht Investitionen unabhängig von Banken und Kreditinstituten. (Das vollständige Beispiel finden Sie unten).
Was geschieht, wenn die Investition nach 3 Jahren nicht erfolgt ist?
Entweder streicht das Finanzamt die Steuervergünstigung rückwirkend und fordert eine Nachzahlung, oder man bildet im 3. Jahr einen neuen Investitionsabzugsbetrag, der die Nachzahlung komplett kompensiert. Da die bisher übliche Verzinsung von 2% pro Monat vom Bundesfinanzgericht wegen Verfassungswidrigkeit für unzulässig erklärte wurde, ein endgültiges Urteil aber noch aussteht, können Zinsen zurzeit ausgesetzt werden. Welche Bank bietet einen solchen Service?
So geht Steuergestaltung!
Das komplette Beispiel
