Irgendwann ist es so weit…..
…ein neuer Geschäftswagen muss her. Die Frage, die sich dann stellt: bar bezahlen, finanzieren oder leasen?
Eine andere Möglichkeit ist ein Kredit vom Finanzamt. Selbstverständlich heißt er nicht Kredit, auch wenn er definitiv als solcher betrachtet werden kann. Er muss nicht beantragt und kann auch nicht abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen stimmen.
Das ist der Investitionsabzugsbetrag IAB, bei dem 50% der voraussichtlichen Kosten bereits 3 Jahre vor der Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden können.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit einer Sonderabschreibung von 20% im Jahr der Anschaffung. Das allein reicht aber noch nicht, die Gründung einer zusätzlichen steuerlichen Identität ist unerlässlich.
Die sich aus der Summe der Maßnahmen ergebenden Steuervorteile sind immens und reichen für eine Refinanzierung eines Geschäftswagens weitestgehend aus. Aber auch andere bewegliche Wirtschaftsgüter wie zum Beispiel Maschinen, Anlagen, Fotovoltaikanlagen etc. lassen sich auf die Art und Weise finanzieren. Deutschland ist eben doch eine Steueroase, zumindest für diejenigen, die unser Steuersystem verstehen und sich nicht allein auf ihren Steuerberater verlassen.
Melden Sie sich deshalb gleich an und holen Sie sich die Anleitung, wie Sie Ihr Firmenfahrzeug über das Finanzamt refinanzieren können.