Schulden sind Zahlungsverpflichtungen, die nach Ablauf einer vereinbarten Frist zu begleichen sind. Im Geschäftsleben ist diese Praxis durchaus üblich. Es besteht jedoch die Gefahr, dass die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden. Schnell kann daraus ein Schuldenberg entstehen, der nicht mehr zu beherrschen ist und in die Zahlungsunfähigkeit führen kann. Um eine Insolvenz zu vermeiden, muss sich der Schuldner rechtzeitig um eine Lösung seines Schuldenproblems bemühen. Es ist in jedem Fall hilfreich, einen kompetenten Insolvenz- und Schuldnerberater hinzuzuziehen.
Bei einer außergerichtlichen Schuldenregulierung einigen sich Schuldner und Gläubiger ohne Gericht und gegebenenfalls auch ohne Anwälte. Das spart für beide Seiten Ärger, Zeit und Geld, da keine teuren Gerichts- und Anwaltskosten anfallen. Dabei ist vieles möglich, wenn sich die Parteien einig sind. Kommt es zu einer Einigung, ist der Schuldner schuldenfrei.
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Gerichtliche Schuldenregulierung
Eine gerichtliche Schuldenregulierung wird immer dann in Betracht gezogen, wenn eine außergerichtlicher Schuldenvergleich auf Grund von Ablehnungen einer Minderheit von Gläubigern gescheitert ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Gericht Ablehnungen einzelner Gläubiger durch eine Zustimmung ersetzen.
Wichtig! Eine gerichtliche Schuldenregulierung setzt immer einen Insolvenzantrag voraus.